AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

AUSZEITLER UG (haftungsbeschränkt)

  1. Allgemeines

    • Der Abschluss des Betreuungs-Service-Vertrags bzw. der Auftragsbestätigung erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Bedingungen, die der Auftraggeber durch Unterzeichnung des Vertrags bzw. der Auftragsbestätigung anerkennt. Andere Bedingungen sind ungültig. Unsere Angebote sind freibleibend und bedürfen zur Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns. Beide Parteien verpflichten sich, alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf eventuelle Rechtsnachfolger – auch bei Vermietung oder Verpachtung – zu übertragen, sofern der Auftraggeber zustimmt.
  2. Vertragsdauer und Kündigung

    • Die Vertragsdauer und Kündigungsmodalitäten richten sich nach den Bestimmungen des Betreuungs-Service-Vertrags bzw. der Auftragsbestätigung. Beide Parteien behalten das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund. Eine vorzeitige Kündigung durch den Auftraggeber berechtigt den Auftragnehmer nicht zu Schadenersatzforderungen, sofern die Kündigung nicht durch Pflichtverletzungen des Auftragnehmers verursacht wurde.
  3. Einweisung in das Anwesen

    • Vor Tätigkeitsaufnahme ist der Auftraggeber verpflichtet, die Mitarbeiter des Auftragnehmers in alle technischen Einrichtungen des Anwesens und in die Gesamtanlage einzuweisen. Dabei ist auf mögliche Gefahrenquellen ausdrücklich hinzuweisen und sämtliche erforderlichen Schlüssel zu übergeben. Kommt der Auftraggeber dieser Pflicht nicht nach, haftet er für daraus resultierende Schäden.
  4. Leistungen des Auftragnehmers

    • Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die im Leistungsverzeichnis des Betreuungs-Service-Vertrags oder der Auftragsbestätigung festgehaltenen Leistungen ordnungsgemäß durchzuführen. Abweichungen von den Vereinbarungen sind nur zulässig, wenn der vertraglich vereinbarte Leistungsumfang und -standard gewahrt bleiben und der Auftraggeber zustimmt.
  5. Umfang und Durchführung der Leistungen

    • Die vereinbarten Leistungen beschränken sich auf die im Leistungsverzeichnis zur Betreuung ausgewiesenen Gemeinschaftseinrichtungen. Kleinreparaturen an den Gemeinschaftseinrichtungen, die eine halbe Stunde Arbeitszeit nicht überschreiten, werden durch den Auftragnehmer durchgeführt, sofern nicht anders geregelt. Material- und Ersatzteilkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Turnusmäßige Leistungen werden nur während der normalen Arbeitszeiten an Werktagen von Montag bis Freitag erbracht.
  6. Schäden und Mängel am betreuten Objekt

    • Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber unverzüglich Schäden und Mängel am betreuten Objekt. Bei dringenden Fällen wie Heizungsausfall oder Wasserrohrbruch ist der Auftragnehmer berechtigt, den Notdienst zu beauftragen und notwendige Reparaturen sofort durchzuführen. Größere Reparaturen werden nur nach Vorlage eines Kostenvoranschlags und gesonderter Beauftragung durch den Auftraggeber durchgeführt.
  7. Leistungen und Erklärungen des Auftraggebers

    • Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer unentgeltlich kaltes und warmes Wasser, Strom sowie eine Entsorgungsmöglichkeit am Objekt zur Verfügung. Bei Bedarf wird dem Auftragnehmer ein geeigneter verschließbarer Raum für Materialien, Geräte und Maschinen bereitgestellt. Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass der Vertragsgegenstand den vereinbarten Leistungen entsprechend zugänglich ist.
  8. Reklamation

    • Reklamationen sind unverzüglich nach Leistungserbringung schriftlich an die zuständige Niederlassung des Auftragnehmers zu richten. Bei rechtzeitigen und ordnungsgemäßen Beanstandungen ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung verpflichtet.
  9. Vergütungen

    • Rechnungen sind nach Erbringung der Dienstleistung ohne Skontoabzug zur Zahlung fällig. Der Auftraggeber ist nicht zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung berechtigt, es sei denn, die Gegenforderung ist unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Bei Verzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 3% über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu berechnen. Zahlungen erfolgen bargeldlos auf ein vom Auftragnehmer benanntes Konto. Der Auftragnehmer kann die Vergütung anpassen, wenn nachgewiesene Kostenerhöhungen, z.B. für Energie, vorliegen.
  10. Haftung

    • Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen schuldhaft verursacht wurden. Eine Haftung für Schäden durch Mängel am Anwesen, Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Streiks, Aussperrungen, Umwelteinflüsse, Naturkatastrophen oder technische Defekte ist ausgeschlossen. Für Winterdiensteinsätze besteht keine Ersatzgerätepflicht. Die Haftung ist auf 1000 EUR begrenzt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  11. Abwerbung

    • Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Mitarbeiter des Auftragnehmers abzuwerben. Bei Verstoß ist eine Vertragsstrafe in Höhe von sechs Monatsgehältern des betroffenen Mitarbeiters fällig. Dies gilt auch, wenn der Mitarbeiter durch Dritte, mit denen der Auftraggeber in Verbindung steht, abgeworben wird.
  12. Datenschutz und Vertraulichkeit

    • Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln und die Bestimmungen der Datenschutzgesetze einzuhalten.
  13. Schlussbestimmung

    • Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
  14. Gerichtsstand

    • Als Gerichtsstand wird im Verhältnis zu Auftraggebern, die Vollkaufleute sind, Ravensburg vereinbart. Für Auftraggeber, die nicht Vollkaufleute sind, wird Ravensburg, als Gerichtsstand vereinbart. In Rechtsstreitigkeiten mit natürlichen und/oder juristischen Personen, die zur Ausübung des Rechtsgeschäftes berechtigt oder zugelassen sind, und ihren Firmensitz im europäischen Ausland haben, ist der Gerichtstand Ravensburg.

 

Spezifische Bestimmungen für Hausmeisterservice

  1. Umfang und Durchführung der Hausmeisterleistungen

    • Der Auftragnehmer übernimmt im Rahmen des Hausmeisterservices die Betreuung und Pflege der gemeinschaftlichen Einrichtungen und Außenanlagen. Hierzu gehören insbesondere Reinigungsarbeiten, Grünpflege, Schneeräumung, und kleinere Reparaturen. Größere Reparaturen oder Arbeiten, die spezielle Fachkenntnisse erfordern, werden nur nach gesonderter Beauftragung durchgeführt.
  2. Schäden am betreuten Objekt

    • Bei Feststellung von Schäden oder Mängeln am betreuten Objekt, die über den gewöhnlichen Betreuungsumfang hinausgehen, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. Notwendige Sofortmaßnahmen dürfen im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen eigenständig durchgeführt werden.
 

Spezifische Bestimmungen für Ferienwohnungsbetreuung

  1. Umfang und Durchführung der Ferienwohnungsbetreuung

    • Der Auftragnehmer übernimmt die Reinigung, Pflege und Überwachung der Ferienwohnung. Dies umfasst regelmäßige Reinigungen, Endreinigungen nach Abreise der Gäste, Bereitstellung von Verbrauchsmaterialien, sowie kleine Instandhaltungsarbeiten. Check-In und Check-Out Services können gesondert vereinbart werden.
  1. Schäden und Mängel

    • Der Auftragnehmer meldet dem Auftraggeber unverzüglich alle festgestellten Schäden und Mängel an der Ferienwohnung. Notwendige kleinere Reparaturen werden nach Rücksprache mit dem Auftraggeber durchgeführt.
 

Spezifische Bestimmungen für haushaltsnahe Dienstleistungen

  1. Umfang und Durchführung haushaltsnaher Dienstleistungen

    • Der Auftragnehmer erbringt haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigungsarbeiten, Wäschepflege, Einkäufe, und einfache Gartenarbeiten. Umfang und Häufigkeit der Leistungen werden individuell mit dem Auftraggeber vereinbart.
  2. Haftung für persönliche Gegenstände

    • Der Auftragnehmer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung persönlicher Gegenstände des Auftraggebers, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter verursacht.